Seit dem 01.01.2015 gilt für Krebs-Zentren:
- Erhebungsbogen der DKG:
„Jedem Patienten muss die Möglichkeit eines psychoonkologischen Gespräches ort- und zeitnah angeboten werden. Das Angebot muss niederschwellig erfolgen.
Dokumentation und Evaluation
Zur Identifikation des Behandlungsbedarfs ist es erforderlich, ein Screening zu psychischen Belastungen durchzuführen (z.B. siehe S3-Leitlinie Psychoonkologie) und das Ergebnis zu dokumentieren. Die psychoonkologische Versorgung ist fortlaufend anhand geeigneter Instrumente (z.B. PO-BaDo) zu dokumentieren und zu evaluieren.“ [1] - S3-Leitlinien Kapitel: 7.2. Screening:
“Alle Patienten sollen ein Screening auf psychosoziale Belastungen erhalten. Ein psychoonkologisches Screening sollte frühestmöglich in angemessenen Abständen, wenn klinisch indiziert oder bei Veränderung des Erkrankungsstatus eines Patienten (z. B. Wiederauftreten oder Fortschreiten der Erkrankung) wiederholt im Krankheitsverlauf durchgeführt werden.“ [2]
- Erhebungsbogen der DKG:
Zusammenfassend sind für die DKG-Zertifizierung erforderlich:
- Screening (bei Primär- und Rezidiv-Fällen)
- Betreuung, Dokumentation und Evaluation (bei Primär- und Rezidiv-Fällen)
Die neuen Bestimmungen gelten für folgende Tumor-Zentren:
- Onkologische Zentren
- Brustkrebs-Zentren
- Darmkrebs-Zentren
- Gynäkologische Zentren
- Hautkrebs-Zentren
- Kopf-Hals-Tumor-Zentren
- Leberkrebs-Zentren
- Lungenkrebs-Zentren
Weitere Informationen finden Sie unter Tumor-Zentren
[1] Deutsche Krebsgesellschaft DKG „Erhebungsbogen Onkologisches Zentrum (Nationales Zertifizierungsprogramm Krebs), Anforderungen Kapitel 1.4.2.
http://www.krebsgesellschaft.de/deutsche-krebsgesellschaft-wtrl/deutsche-krebsgesellschaft/zertifizierung/erhebungsboegen/onkologische-zentren.html
[2] S3-Leitlinie Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatienten Version 1.1– Januar 2014 AWMF-Registernummer: 032/051OL, S.47.